08.08.08

S-Bahn-Planung auf der Nord-Süd-Strecke ohne S 2

Veröffentlicht in Lokales tagged um 6:40 von Rolf Jürgen Franke

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 08.08.2008, 10:55 Uhr

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt mit:
Der Berliner Hauptbahnhof wird eine neue Nord-Süd-S-Bahnanbindung
erhalten. Dies ist das Ergebnis einer Nutzen-Kosten-Studie, die seit
Ende Juli vorliegt und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in
Auftrag gegeben wurde. Fahrgäste werden voraussichtlich ab 2016 vom
S-Bahn-Nordring und von allen S-Bahnhöfen der Linie S 1 den
Hauptbahnhof direkt ohne Umweg über den S-Bahnhof Friedrichstraße und
die Stadtbahn erreichen.
Geplant ist der Bau einer neuen S-Bahnstrecke. Sie soll in der ersten
Ausbaustufe den Nordring über eine Westkurve vom S-Bahnhof Westhafen
und eine Ostkurve vom S-Bahnhof Wedding mit dem Hauptbahnhof verbinden.
In der zweiten Ausbaustufe soll die S-Bahn-Neubaustrecke vom
Hauptbahnhof, am Reichstag vorbei zum Potsdamer Platz geführt werden.
Östlich des Reichstaggebäudes ist ein neuer S-Bahnhof geplant. Die neue
S Bahnstrecke wird in Höhe des Brandenburger Tores in den vorhandenen
Tunnel der alten Nord-Süd-S-Bahn, der bereits 1939 im Hinblick auf eine
zweite Nord-Süd-S-Bahn 4-gleisig ausgelegt worden ist, einmünden und
ihn bis Potsdamer Platz mit nutzen.
Die Kosten für die S-Bahn-Neubaustrecke betragen ohne den geplanten
Halt am Reichstag ca. 317 Mio. EUR netto, mit Halt am Reichstag, dessen
Machbarkeit zurzeit noch untersucht wird, ca. 330 Mio. EUR netto.
Auf Grund der hohen Investitionskosten ist eine Förderung des Vorhabens
durch den Bund unerlässlich. Als Voraussetzung für eine Förderung muss
nachgewiesen werden, dass sich das Vorhaben aus gesamtwirtschaftlicher
Sicht vorteilhaft für die Fahrgäste, die S-Bahn Berlin GmbH und das
Land Berlin auswirken wird.
Durch ein S-Bahn-Bedienungskonzept, das gemeinsam mit der S-Bahn Berlin
GmbH entwickelt worden ist, konnte der Nachweis signifikanter
Verbesserungen aus verkehrlicher, gesamtwirtschaftlicher und
betrieblicher Sicht erbracht werden. Danach wird

  • die neue Linie S 21 zwischen Jungfernheide und Potsdamer Platz über  die Westkurve,
  • die Linie S 1 (Oranienburg – Wannsee und Frohnau – Wannsee) über die  Ostkurve und den Hauptbahnhof zum Potsdamer Platz und nicht mehr über  die Friedrichstraße und
  • die Linie S 85 vom Flughafen BBI über Ostkreuz, den Nordring, die  Ostkurve, den Hauptbahnhof, den Potsdamer Platz nach Zehlendorf

verkehren.
Bei diesem Linienangebot werden auf der neuen S-Bahnstrecke zwischen
Nordring und Hauptbahnhof ca. 80 Tsd., zwischen Hauptbahnhof und
Potsdamer Platz ca. 70 Tsd. Fahrgäste pro Tag erwartet. Das
Fahrgastaufkommen auf der alten Nord-Süd-S-Bahnstrecke reduziert sich
um rd. 35 Tsd. Fahrgäste pro Tag.
Mit dem Nachweis eines positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses konnte
eine wesentliche Hürde zur Sicherung der Finanzierung der neuen
Nord-Süd-S-Bahnstrecke genommen werden. Die Eisenbahnunternehmen und
das Land Berlin sind übereingekommen, baldmöglichst den Antrag auf
Zuerkennung von Bundesfördermitteln für die erste Ausbaustufe der neuen
Nord-Süd-S-Bahnstrecke zu stellen. Seitens des Bundes gibt es hierzu
erste positive Signale. Die notwendige Komplementärfinanzierung durch
das Land Berlin ist gesichert. Beim Bau des Nordringes und des neuen
Hauptbahnhofes hat Berlin bereits ca. 57 Mio. EUR davon für vorgezogene
Baumaßnahmen in das Vorhaben investiert.
Der Bau der S-Bahnneubaustrecke vom Nordring zum Hauptbahnhof könnte
nach der Absicherung der Finanzierung in den Jahren 2009 bis 2015
erfolgen. Die Realisierung der zweiten Ausbaustufe vom Hauptbahnhof zum
Potsdamer Platz soll nach Fertigstellung der Baumaßnahme zur U
5-Verlängerung, etwa ab 2018, erfolgen.

08.07.08

Hundebiss-Statistik

Veröffentlicht in Lokales, Vermischtes tagged , , um 1:21 von Rolf Jürgen Franke

In Tempelhof-Schöneberg waren relativ wenige Hundbisse zu verzeichnen. Hier ist eine ausführliche Statistik für Berliner Hundebissvoerfälle veröffentlicht.

10.27.07

Mehr über Regionalbahnhof Buckower Chaussee

Veröffentlicht in Lokales tagged um 5:27 von Rolf Jürgen Franke

Kleine Anfrage des Abgeordneten Rainer Ueckert (CDU) vom 19. September 2007 und Antwort Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Treffen Berichte zu, wonach im Bereich des S-Bahnhofes Buckower Chaussee ein Regionalbahnhalt entstehen soll? Wenn ja, gibt es konkrete Planungen und Finanzierungsvereinbarungen, und wie sehen diese aus?

Antwort zu 1.: Ja, es trifft zu, dass langfristig im Bereich des S-Bahnhofes Buckower Chaussee ein Regionalbahnhalt entstehen soll. Konkrete Planungen und eine Finanzierungsvereinbarung gibt es jedoch noch nicht.

Frage 2: Wie beurteilt der Senat die Errichtung eines Regionalbahnhaltes im Hinblick auf die Nähe des Fernbahnhofes Südkreuz vor dem Kosten-Nutzen-Hintergrund?

Antwort zu 2.: Zur Unterstützung der polyzentrischen Stadtstruktur Berlins sieht der Senat auf der Dresdner Bahn zwischen Landesgrenze und Innenstadt einen Regionalbahnhaltepunkt vor. Dadurch werden die Verkehrswege in Berlin minimiert. Die Umsetzung des Regionalbahnhaltes Buckower Chaussee soll in Abhängigkeit von der Entwicklung der Verkehrsnachfrage langfristig erfol-gen. Die relative Nähe des Bahnhofs Südkreuz (ca. 7,5 km) beeinträchtigt die Bedeutung des Regionalbahnhaltes Buckower Chaussee nicht, da sich die Bedeutung eines Haltes nicht nach der Distanz zum nächsten Halt bemisst, sondern nach dem dadurch erschlossenen Einzugsgebiet.

Frage 3: Welche zusätzlichen Baumaßnahmen, zu den ohnehin im Zusammenhang mit dem Bau der Dresdner Bahn geplanten Maßnahmen, wären dazu in der näheren öffentlichen Infrastruktur notwendig?

Antwort zu 3.: Für den Bau der beiden Seitenbahnsteige ist eine Verschiebung der Stützen der geplanten Brücke im Zuge der Buckower Chaussee und eine Aufweitung um rund 2 m erforderlich. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) wurde bereits im August dieses Jahres auf-gefordert, die Planung dieser Straßenbrücke entsprechend zu verändern, da diese Umbaumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt mit unakzeptablen Strecken- und Straßensperrungen verbunden wäre.

Berlin, den 16. Oktober 2007
In Vertretung K r a u t z b e r g e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

10.20.07

Regionalbahnhof Buckower Chaussee?

Veröffentlicht in Lokales tagged um 9:28 von Rolf Jürgen Franke

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen)
vom 03. September 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2007) und Antwort:

Regionalbahnhof an der Buckower Chaussee
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet der Senat, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, das Unternehmensnetzwerk Motzener Straße, Fahrgastverbände und andere einen von der Deutschen Bahn bisher nicht berücksichtigten Regional-bahnhalt auf der Dresdener Bahn an der Buckower Chaussee fordern?
Antwort zu 1.: Der Senat bewertet die Forderung, in Zukunft einen Regionalbahnhaltepunkt Buckower Chaussee einzurichten positiv.
Frage 2: Welche Kosten hätte das Land Berlin zu tra-gen, wenn die künftige Brücke der Buckower Chaussee über die Dresdener Bahn bereits bei der Errichtung so gebaut würde, dass ein Regionalbahnhalt möglich ist, und welche Kosten entstünden bei späterem Umbau?
Frage 3: Wird sich der Senat für die planerische Berücksichtigung eines Regionalbahnhaltes auf der Dresde-ner Bahn an der Buckower Chaussee einsetzen?

Antwort zu 2. und 3.: Der Senat hat die Umplanung der Brücke im Zuge der Buckower Chaussee und notwendige Vorleistungen für den künftigen Regionalbahnhaltepunkt Buckower Chaussee im August 2007 bestellt. Für diese Leistungen wird das Land Berlin bis zu 100.000 € bereitstellen. Damit entfallen Aufwendungen für einen späteren kostenintensiven Umbau der Brücke.


Berlin, den 09. Oktober 2007
In Vertretung
D u n g e r – L ö p e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

04.07.07

Auszug aus dem OWI-Katalog Berlin 2007

Veröffentlicht in Berliner Landesrecht, Lokales um 10:11 von Rolf Jürgen Franke

Ermächtigung von Polizeidienstkräften in Berlin zur Erteilung von Verwarnungen (OWI-Katalog) – Amtsblatt für Berlin Nr. 15 vom 05.04.2004 Seiten 1001 ff:

  • Nichtbeleuchten der Grundstücksnummern oder Hinweisschilder während der Dunkelheit: 10 Euro (Nummerierungsverordnung – NrVO).
  • Verstoß gegen die Pflicht, einem Hund das nach § 1 Abs. 2 vorgeschriebene Halsband anzulegen: 15 Euro (Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin).
  • Verstoß gegen die Pflicht, einen Hund an der Leine zu führen, auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien, bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie an dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen: 25 Euro (Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin).
  • Vermeidbare Verschmutzung von Straßen: 20 Euro (Straßenreinigungsgesetz)
  • Unterlassen der unverzüglichen Beseitigung der Verunreinigung der Gehwege durch Hundefäkalien : 35 Euro (Straßenreinigungsgesetz).
  • Verspäteter Winterdienst bis zu 1 Stunde an Werktagen oder bis zu 2 Stunden an Sonn- und Feiertagen: 15 Euro bis 30 Euro (Straßenreinigungsgesetz).
  • Halten eines Tieres außerhalb landwirtschaftlicher Tierhaltungen in der Weise, dass jemand durch die Immissionen (Lärm oder Gerüche) erheblich belästigt wird: 20-35 Euro (Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin).
  • Verursachung von Lärm, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann, ohne zugelassene Ausnahme oder Genehmigung: 35 Euro (Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin).
  • Verursachung von Lärm an Sonn- und Feiertagen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird, ohne zugelassene Ausnahme oder Genehmigung: 20 Euro (Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin).
  • Benutzung eines Tonwiedergabegerätes oder Musikinstrumentes mit einer Lautstärke, durch die jemand erheblich gestört wird, ohne zugelassene Aus-nahme oder Genehmigung: 20 Euro (Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin).

Zum Landes-Immisionsschutzgesetz Berlin: Von der Möglichkeit der Verwarnung ist nur bei fahrlässigem Verhalten und Einsicht des Betroffenen in das Unerlaubte seines Tuns Gebrauch zu machen. Hat er mit Vorsatz oder aus wirtschaftlichen Gewinnmotiven gehandelt, ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen. Ein Verwarnungsgeld ist nur festzusetzen, sofern nicht wegen der Schwere der Zuwiderhandlung eine Bußgeldfestsetzung geboten ist.

  • Verursachung von unzulässigem Lärm: 20-35 Euro (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 117).

§ 117 OWiG ist eine Auffangvorschrift. Sie gilt nicht, soweit Lärmtatbestände in anderen Rechtsvorschriften konkreter geregelt sind. Sie gilt insbesondere nicht, soweit einer der konkreter gefassten Tatbestände des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin vorliegt. Soweit sie gilt, kommt eine Verwarnung nur bei bedingt vorsätzlichen Zuwiderhandlungen und bei Einsicht des Betroffenen in das Unerlaubte seiner Tat in Betracht. Hat er mit direktem Vorsatz oder aus wirtschaftlichen Gewinnmotiven gehandelt, ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen. Fahrlässige Zuwiderhandlungen sind von § 117 OWiG nicht erfasst.

  • Unterlassen der Erhaltung von Grundstücksnummern oder Hinweisschildern in ordnungsgemäßem Zustand: 10 Euro (Nummerierungsverordnung).
  • Umherlaufenlassen eines über drei Monate alten Hundes außerhalb geschlossener Räume oder mit sich führen, wenn der Hund kein Halsband, keinen Gurt oder kein sonstiges Hundegeschirr trägt, auf oder an dem Name und Anschrift des Besitzers angegeben sind oder an dem eine Steuermarke befestigt ist. Dies gilt nicht für Hunde auf umfriedeten Grundstücken, von denen sie nicht entweichen können, und für Jagdhunde bei jagdlicher Verwendung: 20 Euro (Tollwut-Verordnung).
  • Rauchen beim Herstellen, Inverkehrbringen und Behandeln unverpackter Lebensmittel: 25 Euro (Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung).
  • Befahren von Eisflächen mit Fahrzeugen wie Fahrrädern, Handwagen usw.: 10 Euro (Eisflächenverordnung).

03.30.07

Vorsicht – falsche 200-Euro-Scheine unterwegs!

Veröffentlicht in Lokales um 9:49 von Rolf Jürgen Franke

Pressemeldung der Berliner Polizei vom 29.03.2007: „In den vergangenen Wochen wurden im Raum Berlin verstärkt gefälschte 200-Euro-Noten festgestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund des verstärkten Touristenaufkommens wird um besondere Aufmerksamkeit bei der Entgegennahme dieser Stückelung gebeten.

Die Kriminalpolizei rät: Prüfen Sie grundsätzlich bei allen Banknoten mehrere Sicherheitsmerkmale durch Anwendung des Prinzips „Fühlen – Sehen – Kippen“. Ein schnelles Erkennen der Fälschungen ist unter anderem über das Fühlen des reliefartigen Stich-Tief-Druck-Elementes in der Mitte der Notenvorderseite möglich. Eine weitere Kontrolle ermöglicht der Farbwechsel der Wertangabe auf der Banknotenrückseite unten rechts. Durch Kippen der Noten wechseln diese deutlich die Farbe von Purpurrot zu Olivgrün oder Braun. Genauere Informationen zum Thema Geld und Geldfälschung sind auf der Website der Polizei unter www.berlin.de/polizei zu finden. Auch die Deutsche Bundesbank hält umfangreiche Informationen über Geld und Geldfälschung unter http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld/falschgeld.php bereit.
Wenn Sie bereits im Besitz einer unechten Note sind, wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Polizeidienststelle.“

Vgl. auch hier.

Bus 735 zum Schichauweg wird vermisst

Veröffentlicht in Lichtenrade, Lokales um 9:23 von Rolf Jürgen Franke

Die Berliner Morgenpost berichtet: Der Bus der Linie 735, der zwischen Alt-Rudow bis zum Schichauweg in Lichtenrade verkehrte und auch die Gemeinde Großziethen anfuhr, ist Anfang 2007 ersatzlos von der Regionalen Verkehrsgesellschaft mbH Dahme-Spreewald (RVS) gestrichen worden. Trotz massiver Proteste von Einwohnern (ca. 6500) Großziethens soll die RVS  nur dann bereit sein, den Linienverkehr wieder aufzunehmen, wenn sich der Ort mit 40 000 Euro in Form von 50 Jahreskarten an den Kosten beteiligt.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sollen generell bereit sein, die Linie zu übernehmen. Sie wollen jedoch nicht die von der RVS geforderten Kosten für die Nutzung ihrer Haltestellen bezahlen. Zahlen wurden insoweit nicht bekannt.

Lichtenrader Schüler auf Wanderschaft

Veröffentlicht in Lichtenrade um 8:53 von Rolf Jürgen Franke

Kleine Ausreißer aus der Grundschule in der Halker Zeile sorgten am heutigen Freitag, dem 30.03.2007 für Aufregung – sie waren verschwunden. Zum Glück war alles völlig harmlos: sie wollten zum Legoland. Ihre Eltern konnten sie bei der Polizei abholen.

Vgl. hier und hier,

01.31.07

Planung der B 96 in Lichtenrade

Veröffentlicht in Berliner Landesrecht, Lichtenrade um 3:54 von Rolf Jürgen Franke

Die Planung für den Ausbau des Kirchhainer Damms ab Goltzstr. bis zur südlichen Stadtgrenze in Lichtenrade wird erst Anfang 2008 beendet sein. Zur Zeit kann auch noch nicht gesagt werden, ob Anlieger nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz in Anspruch genommen werden. Ich vermute, dies wird eher nicht der Fall sein. Anderenfalls müssen die Anwohner rechtzeitig vorher schriftlich informiert werden.

 Einzelheiten hier (Antwort des Berliner Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Ueckert).

11.22.06

Auswirkung der Mehrwertsteuererhöhung auf Betriebskosten bei Mietwohnungen

Veröffentlicht in Lokales, Mietrecht um 11:58 von Rolf Jürgen Franke

Die Antwort auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke im Berliner Abgeordnetenhaus enthält die Einschätzung des Berliner Senats für mögliche Betriebskostenerhöhungen für Mietwohnungen nach der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% ab 01.01.2007 sowie der Erhöhung der Grundsteuer:

„Die Erhöhung der Grundsteuer und der Mehrwertsteuer bewirken eine Veränderung bei den Betriebskosten, sie bewirken keine direkte Veränderung der Nettokaltmieten.
Die Erhöhung der Grundsteuer und der Mehrwertsteuer kann mietpreisrechtlich im Rahmen der Betriebskostenumlage auf die Mieten umgelegt werden.
Die Berliner Betriebskostenübersicht im Berliner Mietspiegel 2005 weist hinsichtlich der Grundsteuer eine Spanne von 0,15 bis 0,23 €/qm/mtl. für alle Mietwohnungen Berlins aus. Der Mittelwert liegt bei 0,20 €/qm/mtl. Legt man diesen Mittelwert zugrunde, könnte die Be-triebskostenumlage bedingt durch die Grundsteuererhöhung um 0,045 €/qm Wohnfläche erhöht werden. Für eine Wohnung mit 60 qm ergäbe sich rechnerisch eine monatliche Mehrbelastung von durchschnittlich etwa 2,70 €.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer kann nach Einschätzung einer Wohnungsbaugesellschaft 70 Prozent ihrer Betriebskosten betreffen. Dies bedeutet, dass Wohnungsbaugesellschaften bei gegenwärtig durchschnittlichen Betriebskosten von z.B. 2,50 €/qm monatlich eine Mehrwertsteueranhebung von ca. 0,04 €/qm auf die Betriebskosten umlegen könnten.
Ob und in welcher Höhe die städtischen Wohnungsbauunternehmen diese Erhöhung im Rahmen der Betriebskostenumlage realisieren, ist abhängig von der Situation der jeweiligen Wohngebäude und der Einschätzung zur Auswirkung auf die sog. Warmmiete insgesamt.

Berlin, den 13. November 2006
J u n g e – R e y e r“

Quelle: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/NichtbehMdlAn/n16-00210.pdf

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