10.26.05
Straßenausbaubeitragsgesetzentwurf (StrABG-Entwurf)
Früher oder später scheint es auf uns zukommen: das Straßenausbaubeitragsgesetz. Es wird darauf ankommen, ob die rot-rote Koalition sich mit den wehrhaften Abgeordneten der Linkspartei auf eine Lösung einigen kann. Hier ist die pdf-Datei mit dem Entwurf und der Begründung zu finden. Der Rat der Bürgermeister und die Oppositionsparteien haben den Entwurf im wesentlichen abgelehnt. Genau wie ich, nämlich am 04.10.2005 in den Lichtenrader Notizen, allerdings noch ohne Kenntnis der seit Februar 2005 am Entwurf vorgenommenen Änderungen. Vgl. meine erste Meinungsäußerung in LiNo dazu. Jetzt muss ich mich erst einmal intensiv mit dem neuen Entwurf befassen und werde darauf zurückkommen.
Berlin VerkehrsNews hat auch berichtet und auf einen Tagesspiegel-Artikel hingewiesen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wies im Hinblick auf die in den meisten deutschen Bundesländern längst existierenden Kommunalabgabengesetze hin und veröffentlichte in der Pressemitteilung vom 04.10.2005 u.a.:
Senatorin Junge-Reyer: „Das neue Gesetz schafft einen gerechten Ausgleich zwischen den Anliegern einer Straße und der Allgemeinheit. Mit In-Kraft-Treten des Straßenausbaubeitragsgesetzes werden die Anrainer, die von dem Ausbau einer Straße durch Steigerung der Werthaltigkeit ihrer Grundstücke direkt profitieren, in angemessenem Umfang mit an den Kosten beteiligt. Keine Berlinerin und kein Berliner werden durch das Straßenausbaubeitragsgesetz für Instandsetzungsarbeiten einer Straße oder für das Flicken von Schlaglöchern zahlen. Nur bei tatsächlichen Ausbaumaßnahmen einer bereits bestehenden Straße werden Grundstückseigentümer ihren Anteil begleichen müssen. Die wiederholt vorgetragene Sorge, wonach Hauseigentümer mit hohen Kosten unzumutbar belastet würden, ist unbegründet. Niemand wird zur Begleichung des Straßenausbaubeitrags sein Eigentum veräußern müssen. Vielmehr wird es eine gerechte und auf dem Solidarprinzip fußende Belastung der Grundstückseigentümer geben.“
Die Stellungnahme der Linkspartei, deren Senatoren in der Senatssitzung für den Entwurf gestimmt haben sollen, ist hier veröffentlicht.
Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat am 21.10.2005 eine Stellungnahme veröffentlicht. Vgl. FDP am 27.10.2005. FDP-Ablehnungserklärung hier.
Die ablehnende Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Berlin und der Berliner Wirtschaft - hier und hier sind ebenfalls veröffentlicht worden und vom Berliner Senat nicht beachtet worden. Die IKH äußerte zum Beispiel: „Mit dem neuen Gesetz steigen auch die Kosten für Bürokratie. Betroffen sind neben den Grundstückseigentümern auch die Verwaltungen bis hin zu den Gerichten. Zudem bezweifelt die IHK, dass die mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz zu erzielenden Einsparungen für den Landeshaushalt so hoch ausfallen, dass sie für den Länderfinanzausgleich relevant sein könnten. Hinzu kommt die Befürchtung der Wirtschaft, der Senat könne künftig bewusst auf Straßenreparaturen verzichten. „Bereits jetzt existiert ein Instandhaltungsrückstau von 220 Millionen Euro“, betonte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer. Angesichts dieser Situation könnte das neue Gesetz dazu führen, das Straßen nicht ausgebessert, sondern gleich neu gebaut werden. Diese Kosten ließen sich dann größtenteils auf die Anlieger abwälzen.“
Das wird nicht das letzte Wort gewesen sein. Erst einmal muss der neue Entwurf intensiv gelesen werden.
Die Auswirkungen des geplanten Gesetzes sollten nicht unterschätzt werden.
Lichtenrader Landrecht » Straßenausbaubeitragsgesetzentwurf wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zugeleitet sagte,
'Mittwoch, 2 November 2005' um 8:39
[...] Der Senat hat in seiner Sitzung am 01.11.2005 auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer – nach (ablehnender) Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen, den Entwurf des Straßenausbaubeitragsgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Vgl. hier ausführlich. [...]