02.04.06

Begleitetes Fahren ab 17 ab 01.02.2006

Veröffentlicht in Lokales um 10:59 von Rolf Jürgen Franke

In Berlin können seit dem 01.02.2006 frühestens 16 1/2 Jährige den Antrag auf Begleitetes Fahren in Begleitung eines Erwachsenen stellen. Die Einzelheiten:

Am 01.02.2006 startet das Land Berlin den Modellversuch “ Begleitetes Fahren ab 17″. Im Rahmen dieses Modellversuchs darf eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:

* Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.

* Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.

* Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

* Die Begleiter müssen mindestens fünf Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen.

* Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

* Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.

Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

* Personalausweis bzw. Pass

* Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)

* Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

* Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular „Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17″ mit

* Personalien der Begleitperson,

* Unterschrift und

* Kopie des Führerscheins der Begleitperson vorgelegt werden.

Formulare: Der Antrag für die Ersterteilung der Klasse B oder BE wird direkt im Bürgeramt bzw. Führerscheinbüro ausgefüllt.

Zusätzlich muss der „Antrag auf Teilnahme am Modell Begleitetes Fahren ab 17″ sowie für jede Begleitperson eine „Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17″ ausgefüllt werden.

Gebühren: Dienstleistungen Gebühren (in Euro) Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE Im Rahmen des Modellversuchs „Begleitetes Fahren ab 17″ 51,10 EURO, zusätzlich pro Begleitperson 5,10 EURO. Hier sind das Formular, die Anlage für Begleiter und die Information zu finden.

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