03.28.06

Spot gegen Vandalismus

Veröffentlicht in Lokales um 10:00 von Rolf Jürgen Franke

03.27.06

Schrottbus in Lichtenrade stillgelegt

Veröffentlicht in Lokales um 9:23 von Rolf Jürgen Franke

Heute wurde ein verkehrsunsicherer ehemaliger BVG-Doppeldeckerbus in der Goethestr. in Lichtenrade von der Polizei stillgelegt, mit dem Schüler zum Schwimmen gebracht werden sollten.

Die Reifen der Hinterachse waren defekt. Außerdem fehlten die Nothämmer, das Erste – Hilfe Material war unzureichend und die Bremsanlage verlor ungewöhnlich schnell an Druckluft. Das Heck des Busses soll unter Wasser gestanden haben und wurde nicht als Einstimmung auf das Schwimmen empfunden.

Ein weiterer, sicherer Betrieb des Fahrzeuges war nicht mehr gewährleistet. Der Doppeldecker wurde sichergestellt und zur Begutachtung einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorgestellt. Die 39-jährige Fahrerin gab zu, den Bus vor der Abfahrt nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Sie und der Fahrzeughalter werden jeweils eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erhalten. Außerdem müssen sie die Kosten des Abschleppens und des Gutachtens bezahlen. Sie dürften sich auf mindestens 1.500 Euro belaufen. Die vollständige Meldung ist hier zu finden.

Es war der Eichelhäher und nicht der Mäusebussard

Veröffentlicht in Lichtenrade, Lokales um 7:30 von Rolf Jürgen Franke

Ermittlungen der an der Bergung des in Berlin-Biesdorf gefundenen verendeten Vogels unmittelbar beteiligten Einsatzkräfte haben jetzt ergeben, dass es sich dabei nicht um einen Mäusebussard, sondern um einen Eichelhäher handelte.
Der Fundort des im ILAT untersuchten Mäusebussards mit H5N1-Infizierung kann trotz intensiver Nachforschungen nun nicht mehr festgestellt werden.
Deshalb hat das Berliner "Landeskrisenzentrum für Tierseuchenbekämpfung" empfohlen, das gesamte Berliner Stadtgebiet als Geflügelpest-Beobachtungsgebiet auszuweisen.

Daraus ergeben sich nachfolgende Beschränkungen ausschließlich für Geflügelhalter:
- Während des Zeitraums von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes darf lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
- Während des Zeitraums von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art innerhalb des Beobachtungsgebietes nur nach vorheriger Anzeige beim örtlichen Veterinäramt verbracht werden.
- Ausnahmen von den genannten Verbringungsbeschränkungen sind in bestimmten Fällen möglich und beim Veterinär- und Lebensmitteaufsichtsamt zu beantragen.

Das Beobachtungsgebiet wird durch Hinweisschilder an den Hauptzufahrtsstraßen an der Berliner Stadtgrenze kenntlich gemacht. Weitere Erschränkungen oder höhere Gefährdungen für die Bevölkerung ergeben sich aus diesen Maßnahmen nicht. Der Sperrbezirk in Marzahn-Hellersdorf wird wieder aufgehoben und damit auch die für Hunde und Katzen angeordneten Beschränkungen.

Der Befund über die Pathogenität des H5N1-Virus wird in der kommenden Woche erwartet. Zur Pressemitteilung Hier als pdf-Datei.

Merkblatt zur Vogelgrippe und Fragen und Antworten zur Vogelgrippe (pdf-Datei, 14 Seiten).
Mehr zu Vögeln und zur Pressemeldung hier.

Hinweise für Geflügelhalter in Tempelhof-Schöneberg hier.

Hinweise: Wie kann der Verbraucher sich schützen?

Konkrete Hinweise des Bundesinstituts für Risikobewertung:

Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Tierseuche, die vor allem für Hühner und Puten gefährlich ist. Die Krankheit verläuft rasant, die meisten Tiere verenden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Geflügelfleisch oder Eier aus infizierten Beständen in den Handel gelangen, bevor die Infektion erkannt wurde, ist deshalb ausgesprochen gering. Bei Enten und Gänsen verläuft die Krankheit langsamer. Hier kann deshalb nicht völlig ausgeschlossen werden, dass vor dem Ausbruch der Krankheit noch Produkte bereits infizierter Tiere in den Handel gelangen. Wenn es zu Infektionen in deutschen Geflügelbeständen käme, sollten Verbraucher deshalb „auf Nummer sicher gehen“ und den Empfehlungen folgen, die das BfR schon heute für den Fall ausspricht, dass Nutzgeflügel betroffen ist.

Diese Empfehlungen basieren darauf, dass das Vogelgrippe-Virus nicht sehr stabil ist. Das gilt sowohl für das Händewaschen mit Wasser und Spülmittel als auch für hohe Temperaturen. Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukte, die im Kern auf 70 °C erhitzt wurden, sind deshalb im Hinblick auf eine Infektionsübertragung ebenso sicher wie hartgekochte Eier. Darüber hinaus gelten dieselben im Folgenden aufgeführten Hygieneregeln, mit denen auch Salmonellen- oder Campylobacter-Infektionen wirksam vermieden werden können.

Vogelgrippe kann grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden. Dafür ist allerdings ein intensiver Kontakt zwischen Mensch und Tier erforderlich. Das Virus kann beispielsweise über Staubpartikel (aus dem Federkleid infizierter Tiere oder getrocknetem Kot) oder über Tröpfchen eingeatmet werden. Direkter Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren sollte deshalb konsequent vermieden werden.

Ein weiterer Infektionsweg ist der Schleimhautkontakt. Wer mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen in Berührung gekommen ist, sollte sich deshalb die Hände gründlich mit Wasser und Spülmittel waschen.

Eine Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch ist bislang nicht beschrieben worden. Dafür müsste sich das Virus zunächst in seiner Gefährlichkeit für den Menschen verändern. Die umfassenden Schutzmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene sollen dazu beitragen, das zu verhindern.

Das kann der Verbraucher tun:

* Kontakt mit infiziertem und verendetem Geflügel meiden. Das gilt vor allem für Kinder.


* Nach einem Kontakt mit Geflügel oder deren Ausscheidungen die Hände gründlich mit Wasser und Spülmittel waschen

* Beim Kontakt mit infizierten Tieren verschmutzte Kleidung in der Waschmaschine bei 95 °C waschen

* Haustiere von infizierten und verendeten Tieren und deren Ausscheidungen fernhalten


* Nach dem Kontakt mit Haustieren, die mit infizierten oder verendeten Tieren oder deren Ausscheidungen in Berührung gekommen sein könnten, gründlich die Hände mit Wasser und Spülmittel waschen

* Geflügelfleisch, Geflügelfleischprodukte und Eier nicht roh verzehren

* Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukte auf 70 °C Kerntemperatur erhitzen bis das Fleisch keine rote bzw. rosa Farbe mehr hat und kein roter Fleischsaft mehr austritt

* Eier so lange kochen, bis Eiweiß und Eigelb fest sind

* Nach der Zubereitung von frischem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten die Hände, benutzte Küchenutensilien und Schneidbretter gründlich mit Wasser und Spülmittel waschen bzw. reinigen

* Kreuzkontamination anderer Lebensmittel durch separate Zubereitung und Aufbewahrung vermeiden

* Verpackungsmaterialien und Auftauwasser umgehend entfernen und das Spülbecken mit Wasser und Spülmittel reinigen

Wenn Sie diese Tipps (Quelle: hier) befolgen, können sie Infektionen mit vielen krankmachenden Keimen vermeiden.

Telefon des Temelhof-Schöneberger Veterinäramts: (030) 7560-7360 – Dienstgebäude Rathausstraße 27
Raum 14/15 – Eingang nur Königstraße 15a, 12105 Berlin (Mariendorf)

03.25.06

Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) seit dem 25.03.2006 in Kraft

Veröffentlicht in Berliner Landesrecht, Gesetzgebung, Lokales um 8:45 von Rolf Jürgen Franke

Das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) vom 16.03.2006 ist heute in Kraft getreten. Der Text ist hier zu finden.

03.12.06

Von der Lahn nach Lichtenrade

Veröffentlicht in Lichtenrade, Lokales um 1:55 von Rolf Jürgen Franke

Von Marburg nach Lichtenrade. Willkommen zurück in Berlin und auf zu neuen Erkenntnissen.

Marburg an der Lahn (Wehr)

Lichtenrader Schnee an der Halker Zeile

Noch einmal Lichtenrader Schnee im März

03.11.06

Trödelmarkt in der Bruno-H.-Bürgel Schule am 01.04.2006

Veröffentlicht in Lichtenrade, Lokales um 1:13 von Rolf Jürgen Franke

Am Samstag, dem 01. April 2006, findet von 09.00 bis 13.00 Uhr der traditionelle Trödelmarkt in der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule im Rackebüller Weg 70, 12305 Berlin-Lichtenrade statt. Mehr hier und hier.

03.10.06

Freitagsstimmung

Veröffentlicht in Lichtenrade, Lokales um 10:34 von Rolf Jürgen Franke

Karsten hat die heutige Stimmung gut eingefangen:

Instant Webcam von BLOQ7

Googles neue online-Textverarbeitung Writely

Veröffentlicht in Vermischtes um 10:16 von Rolf Jürgen Franke

Google bleibt auf Einkaufstour – demnächst wird wohl Writely, wie bei google schon lange bekannt, vermutlich zunächst weiter als Beta-Version, zur Verfügung stehen. Ich würde eine solche Textverarbeitung nur für Texte verwenden, die ich ohnehin veröffentlichen möchte. So könnte man an solchen „öffentlichen“ Texten von jedem mit dem Internet verbundenen Computer aus bearbeiten und zum Beispiel fertige Texte dann in Blogs oder anders bequem und vielleicht komfortabler veröffentlichen. Ich kann mir Writely auch als internes (oder auf Wunsch halb oder ganz öffentliches) Archiv für Materialien zur künftigen Verwendung gut vorstellen, soweit es nicht um Geheimhaltungsbedürftiges geht.

Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) in Berlin beschlossen

Veröffentlicht in Berliner Landesrecht, Gesetzgebung, Lichtenrade, Lokales um 9:51 von Rolf Jürgen Franke

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 09.03.2006 das Straßenausbaubeitragsgesetz beschlossen. Hier sind die Beschlussempfehlung, die kritischen Fragen der FDP und der Text mit Begründung zu finden.

03.03.06

Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des § 31a BtMG

Veröffentlicht in Lokales um 5:23 von Rolf Jürgen Franke

Die Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Senatsverwaltungen für Justiz, für Inneres sowie für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung des § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes vom 19. Mai 2005 ist am 03.03.2006 im Amtsblatt für Berlin auf den Seiten 793 und 794 veröffentlicht worden. Der Text ist hier und hier zu finden.

Die Regel ist:

Die Staatsanwaltschaft kann nach den Umständen des Einzelfalls von der Strafverfolgung gemäß § 31 a BtMG absehen, wenn sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisharz oder Marihuana in einer Bruttomenge von nicht mehr als 15 Gramm zum gelegentlichen Eigenverbrauch bezieht, sofern hinsichtlich des Wirkstoffgehalts von einer geringen Menge ausgegangen werden kann und die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Bezieht sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisharz oder Marihuana zum gelegentlichen Eigengebrauch in einer Bruttomenge von nicht mehr als 10 Gramm, so ist das Ermittlungsverfahren grundsätzlich einzustellen.
Die Ausnahmen sind zu beachten!