11.22.06

Auswirkung der Mehrwertsteuererhöhung auf Betriebskosten bei Mietwohnungen

Veröffentlicht in Lokales, Mietrecht um 11:58 von Rolf Jürgen Franke

Die Antwort auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke im Berliner Abgeordnetenhaus enthält die Einschätzung des Berliner Senats für mögliche Betriebskostenerhöhungen für Mietwohnungen nach der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% ab 01.01.2007 sowie der Erhöhung der Grundsteuer:

„Die Erhöhung der Grundsteuer und der Mehrwertsteuer bewirken eine Veränderung bei den Betriebskosten, sie bewirken keine direkte Veränderung der Nettokaltmieten.
Die Erhöhung der Grundsteuer und der Mehrwertsteuer kann mietpreisrechtlich im Rahmen der Betriebskostenumlage auf die Mieten umgelegt werden.
Die Berliner Betriebskostenübersicht im Berliner Mietspiegel 2005 weist hinsichtlich der Grundsteuer eine Spanne von 0,15 bis 0,23 €/qm/mtl. für alle Mietwohnungen Berlins aus. Der Mittelwert liegt bei 0,20 €/qm/mtl. Legt man diesen Mittelwert zugrunde, könnte die Be-triebskostenumlage bedingt durch die Grundsteuererhöhung um 0,045 €/qm Wohnfläche erhöht werden. Für eine Wohnung mit 60 qm ergäbe sich rechnerisch eine monatliche Mehrbelastung von durchschnittlich etwa 2,70 €.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer kann nach Einschätzung einer Wohnungsbaugesellschaft 70 Prozent ihrer Betriebskosten betreffen. Dies bedeutet, dass Wohnungsbaugesellschaften bei gegenwärtig durchschnittlichen Betriebskosten von z.B. 2,50 €/qm monatlich eine Mehrwertsteueranhebung von ca. 0,04 €/qm auf die Betriebskosten umlegen könnten.
Ob und in welcher Höhe die städtischen Wohnungsbauunternehmen diese Erhöhung im Rahmen der Betriebskostenumlage realisieren, ist abhängig von der Situation der jeweiligen Wohngebäude und der Einschätzung zur Auswirkung auf die sog. Warmmiete insgesamt.

Berlin, den 13. November 2006
J u n g e – R e y e r“

Quelle: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/NichtbehMdlAn/n16-00210.pdf