'Dienstag, 5 Juli 2011'
7 Jahre Kündigungsschutz nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in 6 Berliner Bezirken
Pressemitteilung des Senats vom 05.07.2011: Berliner Senat beschließt eine neue Rechtsverordnung, in der in Berlin erneut ein siebenjähriger Schutz vor Kündigung bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen für jetzt nicht mehr vier, sondern sechs Bezirke, nämlich Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin ab 01. September 2011 gewährt wird.
Bis zum Ablauf des 31.08.2011 galt der siebenjährige Kündigungsschutz für Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Pankow von Berlin. Wegen des Ablaufs der bisherigen Rechtsverordnung besteht Entscheidungsbedarf.
Ohne die Rechtsverordnung, also in den anderen Bezirken, gilt die sich aus § 577a Abs. 1 BGB ergebende allgemeine dreijährige Kündigungsschutzfrist.